Kennen Sie sich aus mit Förderleistungen, die es für Familien gibt, z.B. mit dem „Kinderzuschlag“? Tatsächlich sind diese Leistungen nur Wenigen bekannt, hat das Instituts für Demoskopie Allensbach herausgefunden.

Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag zum Kindergeld, den Eltern mit kleinem Einkommen von mindestens 900 Euro brutto, bzw. 600 Euro bei Alleinerziehenden, bei der Familienkasse beantragen können. Je nach Höhe des Einkommens gibt es bis zu 185 Euro pro Kind dazu. Tatsächlich nehmen ihn jedoch nur etwa 30% der Familien mit kleinem Einkommen in Anspruch. Schade, denn so entgeht bedürftigen Familien Unterstützung, die dazu beitragen könnte Belastungen abzufedern und Kinderarmut entgegenzuwirken.

Das Starke-Familien-Gesetz, das letztes Jahr verabschiedet wurde, will gezielt Familien fördern bei denen das Geld knapp ist. Vier Millionen Kinder sind mit ihren Eltern betroffen. Mit dem Gesetz wurden u.a. der Kinderzuschlag erhöht, das Bildungs- und Teilhabepaket aufgestockt, Kita-Gebühren gestrichen, Alleinerziehende entlastet und sog. „Abbruchkanten“ (Sie verdienen 50 Euro mehr und verlieren 300 Euro Kinderzuschlag) abgeschafft. Insbesondere Eltern, die arbeiten und trotzdem nicht genug Geld haben, sollen dadurch gestärkt werden.

Alle Eltern sollten wissen, welche Leistungen es gibt und wie sie zu beantragen sind. Das zu erreichen, ist im digitalen Zeitalter leichter geworden. So kann z.B. der Kinderzuschlag (KiZ) inzwischen online beantragt werden unter: www.kinderzuschlag.de

Familienleistungen auf einen Blick liefert das „Starke-Familien-Checkheft“ (siehe Bild), das kostenlos online bestellt oder  heruntergeladen werden kann . Das Checkheft gibt einen schnellen Überblick, auf welche staatliche Unterstützung Familien bauen können:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/starke-familien-checkheft/136896

Video: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/mediathek/starke-familien-checkheft-vorgestellt/136916

Mehr Information zu Leistungen

Weitere Informationen zu allen anderen Familienleistungen erhalten Sie über www.familienportal.de. Direkt ermitteln, auf welche Leistungen Sie Ansprüche haben, ist bei www.infotool-familie.de möglich.