Die Erfahrungen in der Corona-Krise haben gezeigt, wie wichtig eine zuverlässige Kinderbetreuung für unsere Gesellschaft ist. Die meisten Mütter und Väter wollen sich Familie und Beruf heute partnerschaftlich aufteilen. Für viele Beschäftigte ist es sehr wichtig, dass Arbeit und Familienalltag zusammenpassen.

Mit betrieblichen und betrieblich unterstützten Kinderbetreuungsangeboten können Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sinnvoll unterstützen. Gleichzeitig gewinnen Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte mit einem bedarfsgerechten betrieblichen Kinderbetreuungsangebot an Attraktivität.

Deshalb unterstützt das Bundesfamilienministerium ab dem 1. September 2020 mit dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ Unternehmen beim Ausbau betrieblicher Betreuungsangebote für Kinder von Beschäftigten. Das Förderprogramm ist eine Neuauflage und Weiterentwicklung des im Juni 2017 ausgelaufenen Vorgängerprogramms.

Ziel des Förderprogramms ist es, betriebliches Engagement in der Kinderbetreuung zu stärken und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung konzipiert, um die Startphase zu erleichtern. Gefördert werden neue Plätze in der betrieblichen Kindertagesbetreuung und erstmals auch in der Kindertagespflege, bei der Betreuung in Ausnahmefällen und in der Ferienbetreuung.

Zur Umsetzung des Programms hat das BMFSFJ eine Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung eingerichtet. Über die kostenlose Hotline 0800 0009838 und kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de können sich Unternehmen, Träger von Betreuungseinrichtungen und alle Interessierten ab sofort über die Möglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung und das neue Förderprogramm informieren.

Mehr Informationen zum Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ und die bereits veröffentlichte Förderrichtlinie finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de/betriebliche-kinderbetreuung/so-funktioniert-betriebliche-kinderbetreuung

Förderrichtlinie

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